I. GELTUNGSBEREICH
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen den Bühnen Köln und ihren Besucherinnen und Besuchern und sind Bestandteil des Vertrages zwischen ihnen. Sie gelten nur eingeschränkt für Veranstaltungen Dritter in den Räumlichkeiten der Bühnen Köln.
II. EINTRITTSPREISE/KARTENVERKAUF
1. VERÖFFENTLICHUNG: Die Bühnen Köln geben die Öffnungszeiten ihrer Kassen, die Vorverkaufszeiträume, den Spielplan und die Eintrittspreiskategorien sowie Art und Umfang von Ermäßigungen auf Eintrittspreise in ihren Publikationen (z.B. Spielplanveröffentlichungen, Jahresvorschauhefte, Newsletter) und in der Tagespresse bekannt. Über Abweichungen und Sonderaktionen informieren die Bühnen Köln in der Lokalpresse. Für Veröffentlichungen in der Presse übernehmen die Bühnen Köln keine Gewähr.
2. ERMÄSSIGUNGEN Ermäßigungsberechtigungen sind beim Kauf der Eintrittskarten vorzulegen. Ermäßigte Eintrittskarten können nur auf ermäßigungsberechtigte Personen übertragen werden.
3. GEBÜHREN: Die Eintrittspreise enthalten Gebühren wie z.B. System gebühren.
4. ZAHLUNG: Die Bezahlung der Eintrittskarten kann bar, mit EC-Karte, Kreditkarte (Visa, Master, American Express) oder per Überweisung erfolgen. Bei Zahlungen per Überweisung erfolgt eine
Ausgabe der Karte bzw. Karten erst nach Eingang der Zahlung bei den Bühnen Köln.
5. RESERVIERUNG: Telefonische oder schriftliche Reservierungen gelten für max. sechs Tage und sind bis zu drei Tagen vor der jeweiligen Vorstellung möglich. Reservierte, noch nicht bezahlte Karten, die bis zum mitgeteilten Termin nicht abgeholt worden sind, gehen wieder in den Verkauf. Reservierte und bereits bezahlte Karten können auf Wunsch an der Abendkasse zur Abholung hinterlegt werden. Sie können auch, wenn mindestens fünf Werktage zwischen Aufgabe zur Post und Vorstellung liegen, zugesandt werden. Für den Postversand erheben die Bühnen Köln eine Kostenpauschale von 2,50 €.
6. VRS: Eintrittskarten und Print@home-Tickets mit Ausnahme von Ehrenkarten gelten im gesamten Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) als Fahrausweis zum Veranstaltungsort und von diesem zurück. Die Hinfahrt darf frühestens 4 Stunden vor dem aufgedruckten Veranstaltungsbeginn angetreten werden. Die Rückfahrt muss am Veranstaltungstag bis Betriebsschluss abgeschlossen sein. Bei Veranstaltungen, deren Dauer es nicht ermöglicht, die Rückfahrt bis zum Betriebsschluss (03.00 Uhr des Folgetages) abzuschließen, gilt die Eintrittskarte bis 10.00 Uhr des Folgetages als Sonderfahrt.
7. SITZPLATZ: Mit dem Erwerb der Eintrittskarte hat der Besucher/die Besucherin Anspruch auf den Sitzplatz, der auf der Eintrittskarte angegeben ist. Ein Sitzplatzwechsel auf unbesetzte Plätze ist nur mit Zustimmung des Einlasspersonals möglich. Sollte aus technischen oder künstlerischen Gründen der auf der Eintrittskarte angegebene Sitzplatz nicht zur Verfügung gestellt werden können, weist das Einlasspersonal dem Besucher/der Besucherin einen adäquaten Ersatzplatz zu. Bei Veranstaltungen mit freier Sitzplatzwahl sucht sich jeder Besucher/jede Besucherin ihren Sitzplatz selbst aus.
III. ERSTATTUNG DES EINTRITTSKARTEN PREISES/VERLUST DER
EINTRITTSKARTE
1. AUSSCHLUSS: Die Bühnen Köln nehmen verkaufte Eintrittskarten weder zurück noch tauschen sie diese um. Für verfallene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet. Eine Erstattung findet insbesondere nicht statt bei:
a) Besetzungsänderungen sowie veränderten Anfangszeiten,
b) bei Vorstellungsausfall oder Vorstellungsabbruch aus Gründen
höherer Gewalt (Katastrophen, Streiks etc.).
2. PROGRAMMÄNDERUNG/ABBRUCH/FRIST: Müssen die Bühnen Köln eine Programmänderung vornehmen oder wird die Vorstellung in der ersten Vorstellungshälfte aus anderen Gründen als aus höherer Gewalt abgebrochen, werden die Eintrittskarten an den jeweiligen Vorverkaufsstellen gegen Erstattung des Kassenpreises der jeweiligen Eintrittskarte zurück genommen bzw. für andere Vorstellungen umgetauscht. Der Erstattungsanspruch erlischt, wenn er nicht spätestens 14 Tage nach dem Tag, an dem die geänderte oder abgebrochene Veranstaltung stattgefunden hat, gegenüber den Bühnen Köln durch Vorlage der Eintrittskarten (bzw. des Abo-Ausweises) oder Zugang von per Post geschickten Karten geltend gemacht wird. Bei Zusendungen per Post ist die Bankverbindung anzugeben, auf die die Erstattung des Kartenpreises erfolgen soll.
3. VERLUST: Die Bühnen Köln ersetzen verlorene Eintrittskarten ausnahmsweise, wenn der Besucher /die Besucherin unter genauer Platzangabe glaubhaft machen kann, dass er/sie eine Karte gekauft hat. Wird in der Veranstaltung für denselben Platz sowohl die Originalkarte als auch die Ersatzkarte vorgelegt, hat der Inhaber/die Inhaberin der Ersatzkarte Vorrang. Der Inhaber/die Inhaberin der Originalkarte hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Sitzplatzes. Das Einlasspersonal überprüft nicht die Rechtmäßigkeit der Inhaberschaft der Ersatzkarte.
IV. ABONNEMENTS- UND CARDBEDINGUNGEN
1. ALLGEMEINES: Die unter II. und III. aufgeführten Bedingungen gelten auch für Abonnements und Cards, so weit nicht nachfolgend etwas Abweichendes geregelt ist.
2. LAUFZEIT, VERLÄNGERUNG, KÜNDIGUNG: Abonnements und Cards gelten für eine Spielzeit. Sie verlängern sich automatisch um eine weitere Spielzeit, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt werden. Eine automatische Verlängerung um eine weitere Spielzeit tritt nicht ein beim Kauf des Abonnements für Beginner und des Schul-Abonnements. Das Abonnement für Beginner kann jeder Besucher / jede Besucherin nur einmal für eine Spielzeit erwerben. Die Abonnements und Cards sind bis zum 15.06. eines Jahres zum Ablauf der laufenden Spielzeit schriftlich kündbar. Die Bühnen Köln sind berechtigt, beim Vorliegen besonderer Gründe statt der angemieteten Plätze in einzelnen Aufführungen andere gleichwertige Plätze zuzuteilen. Die Ersatzplätze werden vor der jeweiligen Vorstellung schriftlich mitgeteilt.
3. ÜBERTRAGBARKEIT: Abonnements sind an die Person des Abonnenten gebunden. Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit, den Besuch einzelner Vorstellungen an Dritte zu übertragen. Theater- und FamilyCards und mit diesen Cards erworbene Eintrittskarten sind nicht übertragbar.
4. EINZELKARTENKAUF: Bei Erwerb eines klassischen Abonnements erhält der Abonnent beim Einzelkartenkauf eine Ermäßigung von 20 % für Veranstaltungen der Bühnen Köln (gilt nicht für Wahl-Abos). Es kann pro Vorstellung nur eine Karte ermäßigt erworben werden. Alle Einzelkarten (auch nichtermäßigte) werden Abonnenten auf Wunsch kostenfrei zugesandt oder können am jeweiligen Vorstellungstag an der Abendkasse abgeholt werden.
5. ZAHLUNG: Die Serien- und Tages-Abonnements sowie das 4er-Abonnement Oper können in zwei Raten bezahlt werden. Alle übrigen Abonnements und Cards sind in einem Betrag zu zahlen.
Der Besucher/die Besucherin erhält über den Erwerb eines Abonnements bzw. einer Card von den Bühnen Köln eine Rechnung, in der der/die Zahlungstermin/e angegeben ist/sind. Die Aushändigung der Abonnementausweise bzw. Gutscheine und Cards erfolgt nach Zahlung der ersten Rate bzw. des Gesamtbetrages.
6. VERLUST: Bei Verlust der Abonnement-Ausweise stellen die Bühnen Köln gegen Vorlage des Personalausweises und eine Gebühr von 2,50 € Ersatzausweise aus. Der Originalausweis verliert damit seine Gültigkeit. Gutscheine werden nicht ersetzt. Bei Verlust einer Card stellen die Bühnen Köln gegen Zahlung von 10,- € eine neue Card aus.
7. UMTAUSCH: Inhaber des Premieren-Abonnements (Oper und Schauspiel), des 7er-Abonnements (Oper) und des Tages-Abonnements (Schauspiel) haben zweimal pro Spielzeit die Möglichkeit, bis spätestens drei Tage vor einer Vorstellung, Karten für diese Vorstellung gegen eine andere Vorstellung oder einen Gutschein (Umtauschschein) zu tauschen. Inhaber des 4er-Abonnements Oper können einmal pro Spielzeit entsprechend tauschen. Umtauschscheine können nur innerhalb der laufenden Spielzeit und nur für die jeweilige Sparte des Abonnements an der Vorverkaufskasse in der Oper eingelöst werden. Karten für die Kinderoper können mit Umtauschscheinen nicht erworben werden. Darüber hinaus behalten die Bühnen Köln sich vor, für bestimmte Veranstaltungen (insbes. Sonderveranstaltungen, Premieren usw.) Umtauschscheine nicht in Zahlung zu nehmen. Je Umtauschschein kann nur eine Eintrittskarte erworben werden. Auszahlungen des Wertes des Umtauschscheins in bar oder eine andere Verrechnung des Wertes sind nicht möglich. Eine Zuzahlung ist notwendig, wenn eine Eintrittskarte in einer höheren Platzkategorie oder einer Aufführung mit einer höheren Preiskategorie erworben wird. Bei Erwerb einer Eintrittskarte in einer niedrigeren Platzkategorie oder einer Aufführung mit einer niedrigeren Preiskategorie findet eine Erstattung des Differenzbetrages nicht statt.
8. RÜCKNAHME: Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rücknahme oder Umtausch eines Abonnements. Insbesondere begründen Änderungen des Programms, des Termins, der Anfangszeiten oder Umbesetzungen keinen Anspruch auf Rücknahme.
9. ÄNDERUNGEN DER ABONNEMENTBEDINGUNGEN: Die Bühnen Köln behalten sich vor, die Abonnementbedingungen für die jeweils kommende Spielzeit zu ändern.
V. EINLASS
1. BERECHTIGUNG: Zum Einlass berechtigen nur die Eintrittskarten und Abonnementausweise der Bühnen Köln, der angeschlossenen Vorverkaufsstellen und der Kooperationspartner der Bühnen Köln.
2. ERMÄSSIGUNGSBERECHTIGUNGEN: Ermäßigungsberechtigungen oder Cards sind beim Einlass zur Vorstellung vorzulegen.
3. ZUSPÄTKOMMENDE: Nach Beginn einer Veranstaltung können Besucher/Besucherinnen nicht oder erst zu einem von der Theaterleitung festgelegten, geeigneten Zeitpunkt (z.B. Vorstellungspause) auf Anweisung des Einlasspersonals in den Zuschauerraum eingelassen werden. Ein Anspruch auf den auf der Eintrittskarte angegebenen Sitzplatz besteht dann nicht mehr.
VI. GARDEROBE
1. ABZUGEBENDE SACHEN: Mäntel, Jacken, Schirme, größere Taschen und vergleichbare Sachen, die allgemein üblich in der Garderobe verwahrt werden, sind beim Garderoben personal zur Verwahrung in der Garderobe abzugeben. Die Aufbewahrung erfolgt unentgeltlich. Handschuhe und Schals sind in den Taschen der abzugebenden Kleidungsstücke unterzubringen. Hand- und Aktentaschen sind verschlossen abzugeben.
2. AUSGABE: Bei Abgabe der zu verwahrenden Sachen erhält der Besucher/die Besucherin eine Garderoben marke. Die Aushändigung der zur Verwahrung der Garderobe übergebenen Sachen erfolgt gegen Vorlage dieser Garderobenmarke ohne Nachprüfung der Berechtigung. Bei Verlust der Garderobenmarke können die zur Verwahrung übernommenen Sachen nur herausgegeben werden, wenn alle anderen Besucher/Besucherinnen ihre Garderobe abgeholt haben und die Berechtigung glaubhaft gemacht werden kann. Die Garderobe ist unmittelbar nach Vorstellungsende abzuholen. Das Bereitlegen der Garderobe vor dem Schluss der Aufführung ist nicht möglich.
3. REKLAMATIONEN: Reklamationen sind dem Garde robenpersonal unverzüglich anzuzeigen.
4. HAFTUNG: Die Bühnen Köln übernehmen die Haftung für Verlust oder Beschädigung der zur Verwahrung übergebenen Sachen bis zu einer Haftungsgrenze von 1.500,– € pro Person. Von der Haftung ausgenommen sind Wertsachen aller Art, z. B. Geld, Geschäftspapiere, Urkunden aller Art, Fahrausweise, Schlüssel, Zerbrechliches sowie sonstige in den Garderoben gegenständen befindliche Sachen. Der Haftungsausschluss und die Haftungsbeschränkung gelten nicht, wenn der Verlust oder die Beschädigung auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflicht verletzung der Bühnen Köln, ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung wegen Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.
5. BESONDERHEITEN: Die Bühnen Köln behalten sich vor, in einzelnen Spielstätten oder zu einzelnen Veranstaltungen keine Garderobe in Verwahrung zu nehmen. Abweichende Regelungen in den Interimsspielstätten sind zu beachten.
VII. FUNDSACHEN
Gegenstände jeder Art, die in den Räumen der Bühnen Köln gefunden werden, sind beim Einlass- bzw. Garderoben personal abzugeben. Der Verlust von Gegenständen ist dem Einlass- bzw. Garderobenpersonal unverzüglich mitzuteilen.
VIII. BILD- UND/ODER TONAUFZEICHNUNGEN
Das Fotografieren sowie Anfertigen von Bild- (Film oder Video) und/oder Tonaufzeichnungen während der Aufführung ist aus urheberrechtlichen Gründen und mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler Künstlerinnen und die anderen Besucher/Besucherinnen untersagt. Zuwiderhandlungen können Schadensersatzansprüche auslösen. Das Einlasspersonal ist berechtigt, Aufzeichnungsgeräte sowie Kameras und andere technische Geräte, unter Ausschluss der Haftung, einzuziehen und bis zum Schluss der Aufführung einzubehalten.
IX. DATENSCHUTZ
Nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutz gesetzes weisen die Bühnen Köln darauf hin, dass sie im Rahmen der Geschäfts verbindung personenbezogene Daten ihrer Kunden/ Kundinnen speichern und verarbeiten.
X. TV-AUFZEICHNUNGEN
Die Besucher/Besucherinnen erklären sich durch den Kauf der Eintrittskarte damit einverstanden, dass bei Fernsehaufzeichnungen oder Filmaufnahmen die von ihnen während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen (Bild, Film, TV) ohne Vergütung im Rahmen der üblichen Auswertung verwendet werden.
XI. HAUSRECHT
Die Bühnen Köln üben in allen ihren Spielstätten das Hausrecht aus. Sie sind berechtigt, störende Personen des Hauses zu verweisen, Hausverbote auszusprechen bzw. andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechtes zu ergreifen. Mobilfunkgeräte und Pager sowie akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im ausgeschalteten Zustand mit in die Zuschauerräume genommen werden. Das Anbieten und Verkaufen von Eintrittskarten in den Räumlichkeiten der Bühnen Köln durch Besucher/Besucherinnen oder andere Dritte ist untersagt. Bei Brand und sonstigen Gefahrensituationen
haben die Besucher/Besucherinnen das Haus sofort ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge zu verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. Den Anweisungen des Personals der Bühnen Köln oder anderen von den Bühnen Köln Beschäftigten ist unbedingt Folge zu leisten.
XII. HAFTUNG
Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, haften die Bühnen Köln, ihre Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung wegen Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.
Köln, April 2011