ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
FÜR BESUCHER/-INNEN DER BÜHNEN KÖLN


I. GELTUNGSBEREICH

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen den Bühnen Köln und ihren Besucherinnen und Besuchern und sind Bestandteil des Vertrages zwischen ihnen. Sie gelten nur eingeschränkt für Veranstaltungen Dritter in den Räumlichkeiten der Bühnen Köln.


II. EINTRITTSPREISE / KARTENVERKAUF

1.      VERÖFFENTLICHUNG

Die Bühnen Köln geben die Öffnungszeiten ihrer Kassen, die Vorverkaufszeiträume, den Spielplan und die Eintrittspreiskategorien sowie Art und Umfang von Ermäßigungen auf Eintrittspreise in ihren Publikationen (z.B. Spielplanveröffentlichungen, Jahresvorschauhefte, Newsletter) und in der Tagespresse bekannt. Über Abweichungen und Sonderaktionen informieren die Bühnen Köln in der Lokalpresse. Für Veröffentlichungen in der Presse übernehmen die Bühnen Köln keine Gewähr.

2.      ERMÄSSIGUNGEN

Ermäßigungsberechtigungen sind beim Kauf der Eintrittskarten vorzulegen. Ermäßigte Eintrittskarten können nur auf ermäßigungsberechtigte Personen übertragen werden.

3.      GEBÜHREN

Die Eintrittspreise enthalten Gebühren wie z.B. Systemgebühren.

4.      ZAHLUNG

Die Bezahlung der Eintrittskarten kann bar, mit EC-Karte, Kreditkarte (Visa, Master, American Express) oder per Überweisung erfolgen. Bei Zahlungen per Überweisung erfolgt eine Ausgabe der Karte bzw. Karten erst nach Eingang der Zahlung bei den Bühnen Köln.

5.      RESERVIERUNG

Telefonische oder schriftliche Reservierungen gelten für maximal sechs Tage und sind bis zu drei Tagen vor der jeweiligen Vorstellung möglich.


Reservierte, noch nicht bezahlte Karten, die bis zum mitgeteilten Termin nicht abgeholt worden sind, gehen wieder in den Verkauf.

Reservierte und bereits bezahlte Karten können auf Wunsch an der Abendkasse zur Abholung hinterlegt werden. Sie können auch, wenn mindestens fünf Werktage zwischen Aufgabe zur Post und Vorstellung liegen, zugesandt werden. Für den Postversand erheben die Bühnen Köln eine Kostenpauschale von 1,- €.

6.      VRS

Eintrittskarten mit Ausnahme von Ehrenkarten und print@home tickets gelten ab vier Stunden vor Vorstellungsbeginn bis 10.00 Uhr des auf die Vorstellung folgenden Tages (ausschlaggebend: Vorstellungsbeginn) im gesamten Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) als Fahrausweis zum Veranstaltungsort und von diesem zurück.

7.      SITZPLATZ

Mit dem Erwerb der Eintrittskarte hat der Besucher/die Besucherin Anspruch auf den Sitzplatz, der auf der Eintrittskarte angegeben ist. Ein Sitzplatzwechsel auf unbesetzte Plätze ist nur mit Zustimmung des Einlasspersonals möglich. Sollte aus technischen oder künstlerischen Gründen der auf der Eintrittskarte angegebene Sitzplatz nicht zur Verfügung gestellt werden können, weist das Einlasspersonal dem Besucher/der Besucherin einen adäquaten Ersatzplatz zu.

Bei Veranstaltungen mit freier Sitzplatzwahl sucht sich jeder Besucher/jede Besucherin ihren Sitzplatz selbst aus.


III. ERSTATTUNG DES EINTRITTSKARTENPREISES / VERLUST DER EINTRITTSKARTE

1.      AUSSCHLUSS

Die Bühnen Köln nehmen verkaufte Eintrittskarten weder zurück noch tauschen sie diese um. Für verfallene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet. Eine Erstattung findet insbesondere nicht statt bei:

a)    Besetzungsänderungen sowie veränderten Anfangszeiten,

b)    bei Vorstellungsausfall oder Vorstellungsabbruch aus Gründen höherer Gewalt (Katastrophen, Streiks etc.).

2.      PROGRAMMÄNDERUNG / ABBRUCH / FRIST

Müssen die Bühnen Köln eine Programmänderung vornehmen oder wird die Vorstellung in der ersten Vorstellungshälfte aus anderen Gründen als aus höherer Gewalt abgebrochen, werden die Eintrittskarten gegen Erstattung des Kassenpreises der jeweiligen Eintrittskarte zurückgenommen bzw. für andere Vorstellungen umgetauscht.  

Der Erstattungsanspruch erlischt, wenn er nicht spätestens 14 Tage nach dem Tag, an dem die geänderte oder abgebrochene Veranstaltung stattgefunden hat, gegenüber den Bühnen Köln durch Vorlage der Eintrittskarten (bzw. des Abo-Ausweises) oder Zugang von per Post geschickten Karten geltend gemacht wird. Bei Zusendungen per Post ist die Bankverbindung anzugeben, auf die die Erstattung des Kartenpreises erfolgen soll.

3.      VERLUST

Die Bühnen Köln ersetzen verlorene Eintrittskarten ausnahmsweise, wenn der Besucher/ die Besucherin unter genauer Platzangabe glaubhaft machen kann, dass er/sie eine Karte gekauft hat. Wird in der Veranstaltung für denselben Platz sowohl die Originalkarte als auch die Ersatzkarte vorgelegt, hat der Inhaber/die Inhaberin der Ersatzkarte Vorrang. Der Inhaber/die Inhaberin der Originalkarte hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Sitzplatzes. Das Einlasspersonal überprüft nicht die Rechtmäßigkeit der Inhaberschaft der Ersatzkarte.


IV. ABONNEMENTS- UND CARDBEDINGUNGEN

1.        ALLGEMEINES

Die unter II. und III. aufgeführten Bedingungen gelten auch für Abonnements und Cards, soweit nicht nachfolgend etwas Abweichendes geregelt ist.

2.        LAUFZEIT,VERLÄNGERUNG, KÜNDIGUNG

Abonnements und Cards gelten für eine Spielzeit.

Sie verlängern sich automatisch um eine weitere Spielzeit, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt werden.

Eine automatische Verlängerung um eine weitere Spielzeit tritt nicht ein beim Kauf des Rhein-Abonnements, des Abonnements für Beginner, des Schul-Abonnements und der Campus-Card.

Das Abonnement für Beginner kann jeder Besucher/jede Besucherin nur einmal für eine Spielzeit, die Campus-Card nur gegen Vorlage einer aktuellen Studienbescheinigung für jeweils ein Semester, erwerben.

Die Opernabonnements Premieren-, Serien- und 4er-Abo, sowie Wahl-Abo Oper pur und Wahl-Abo Oper & Konzert sind bis zum 31.05. eines Jahres zum Ablauf der laufenden Spielzeit schriftlich kündbar. Alle anderen Abonnements sowie Cards sind bis zum 15.06. eines Jahres zum Ablauf der laufenden Spielzeit schriftlich kündbar.

Die Schauspielabonnements Premieren-, Tages-, Nachmittags- und 4er-Abo, sowie Wahl-Abo Schauspiel pur, Wahl-Abo Schauspiel & Oper und Cards sind zum 15.06. eines Jahres zum Ablauf der laufenden Spielzeit schriftlich kündbar.

Die Bühnen Köln sind berechtigt, beim Vorliegen besonderer Gründe statt der angemieteten Plätze in einzelnen Aufführungen andere gleichwertige Plätze zuzuteilen. Die Ersatzplätze werden vor der jeweiligen Vorstellung schriftlich mitgeteilt.

Programm- und Besetzungsänderungen, der Vorstellungsausfall oder -abbruch sowie geänderte Anfangszeiten begründen kein Kündigungsrecht.

3.        ÜBERTRAGBARKEIT

Abonnements sind auf andere Personen (aus dem berechtigten Personenkreis) übertragbar. Cards und mit Cards erworbene Eintrittskarten sind nicht übertragbar.

4.        ZAHLUNG

Die Serien- und Tages-Abonnements sowie das 4er-Abonnement Oper können in zwei Raten bezahlt werden.

Alle übrigen Abonnements und Cards sind in einem Betrag zu zahlen.

Der Besucher/die Besucherin erhält über den Erwerb eines Abonnements bzw. einer Card von den Bühnen Köln eine Rechnung, in der der/die Zahlungstermin/e angegeben ist/sind.

Die Aushändigung der Abonnementausweise bzw. Gutscheine und Cards erfolgt nach Zahlung der ersten Rate bzw. des Gesamtbetrages.

5.        VERLUST

Bei Verlust der Abonnement-Ausweise für die Premieren-Abonnements (Oper und Schauspiel), das Serien-Abonnement (Oper), das Tages-Abonnement (Schauspiel) und das 4er-Abo Oper stellen die Bühnen Köln kostenlos Ersatzausweise aus.

Gutscheine werden nicht ersetzt.

Bei Verlust einer Card stellen die Bühnen Köln gegen Zahlung von 10,- € eine neue Card aus.

6.        UMTAUSCH

Inhaber des Premieren-Abonnements (Oper und Schauspiel), des Serien-Abonnements (Oper) und des Tages-Abonnements (Schauspiel) haben dreimal pro Spielzeit die Möglichkeit, bis spätestens drei Tage vor einer Vorstellung, Karten für diese Vorstellung gegen einen Gutschein (Umtauschschein) zu tauschen. Inhaber des 4er-Abonnements Oper können einmal pro Spielzeit entsprechend tauschen.

Umtauschscheine können an der Tages- und der Abendkasse oder im Abonnementbüro gegen Karten der Preisgruppen I, II und III und nur für Veranstaltungen der Bühnen Köln eingelöst werden. Karten für die Kinderoper können mit Umtauschscheinen nicht erworben werden. Darüber hinaus behalten die Bühnen Köln sich vor, für bestimmte Veranstaltungen (insbes. Gastspiele, Premieren usw.) Umtauschscheine nicht in Zahlung zu nehmen.

Je Umtauschschein kann nur eine Eintrittskarte erworben werden. Auszahlungen des Wertes des Umtauschscheins in bar oder eine andere Verrechnung des Wertes sind nicht möglich.

Eine Zuzahlung ist notwendig, wenn eine Eintrittskarte in einer höheren Platzkategorie oder einer Aufführung mit einer höheren Preiskategorie erworben wird. Bei Erwerb einer Eintrittskarte in einer niedrigeren Platzkategorie oder einer Aufführung mit einer niedrigeren Preiskategorie findet eine Erstattung des Differenzbetrages nicht statt.


V. EINLASS

1.      BERECHTIGUNG

Zum Einlass berechtigen nur die Eintrittskarten und Abonnementausweise der Bühnen Köln, der angeschlossenen Vorverkaufsstellen und der Kooperationspartner der Bühnen Köln.

2.      ERMÄSSIGUNGSBERECHTIGUNGEN

Ermäßigungsberechtigungen oder Cards sind beim Einlass zur Vorstellung vorzulegen.

3.      ZUSPÄTKOMMENDE

Nach Beginn einer Veranstaltung können Besucher/Besucherinnen nicht oder erst zu einem von der Theaterleitung festgelegten, geeigneten Zeitpunkt (z.B. Vorstellungspause) auf Anweisung des Einlasspersonals in den Zuschauerraum eingelassen werden.


VI. GARDEROBE

1.      ABZUGEBENDE SACHEN

Mäntel, Jacken, Schirme, größere Taschen und vergleichbare Sachen, die allgemein üblich in der Garderobe verwahrt werden, sind dem Garderobenpersonal zur Verwahrung in der Garderobe abzugeben. Die Aufbewahrung erfolgt unentgeltlich.

Handschuhe und Schals sind in den Taschen der abzugebenden Kleidungsstücke unterzubringen. Hand- und Aktentaschen sind verschlossen abzugeben.

2.      AUSGABE

Bei Abgabe der zu verwahrenden Sachen erhält der Besucher/die Besucherin eine Garderobenmarke. Die Aushändigung der zur Verwahrung der Garderobe übergebenen Sachen erfolgt gegen Vorlage dieser Garderobenmarke ohne Nachprüfung der Berechtigung. Bei Verlust der Garderobenmarke können die zur Verwahrung übernommenen Sachen nur herausgegeben werden, wenn alle anderen Besucher/Besucherinnen ihre Garderobe abgeholt haben und die Berechtigung glaubhaft gemacht werden kann.

Die Garderobe ist unmittelbar nach dem Veranstaltungsende abzuholen. Das Bereitlegen der Garderobe vor dem Schluss der Aufführung ist nicht möglich.

3.      REKLAMATIONEN

Reklamationen sind dem Garderobenpersonal unverzüglich anzuzeigen.

4.      HAFTUNG

Die Bühnen Köln übernehmen die Haftung für Verlust oder Beschädigung der zur Verwahrung übergebenen Sachen bis zu einer Haftungsgrenze von 1.500,- € pro Person. Von der Haftung ausgenommen sind Wertsachen aller Art, z. B. Geld, Geschäftspapiere, Urkunden aller Art, Fahrausweise, Schlüssel, Zerbrechliches sowie sonstige in den Garderobengegenständen befindliche Sachen. Der Haftungsausschluss und die Haftungsbeschränkung gelten nicht, wenn der Verlust oder die Beschädigung auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Bühnen Köln, ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung wegen Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.

5.      BESONDERHEITEN

Die Bühnen Köln behalten sich vor, in einzelnen Spielstätten oder zu einzelnen Veranstaltungen keine Garderobe in Verwahrung zu nehmen.


VII. FUNDSACHEN

1.       Gegenstände jeder Art, die in den Räumen der Bühnen Köln gefunden werden, sind beim Einlass- bzw. Garderobenpersonal abzugeben.

2.       Der Verlust von Gegenständen ist dem Einlass- bzw. Garderobenpersonal unverzüglich mitzuteilen.


VIII. BILD- UND / ODER TONAUFZEICHNUNGEN

1.       Das Fotografieren sowie Anfertigen von Bild- (Film oder Video) und/oder Tonaufzeichnungen während der Aufführung ist aus urheberrechtlichen Gründen und mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler/Künstlerinnen und die anderen Besucher/Besucherinnen untersagt.

Zuwiderhandlungen können Schadensersatzansprüche auslösen.

2.       Das Einlasspersonal ist berechtigt, Aufzeichnungsgeräte sowie Kameras und andere technische Geräte, unter Ausschluss der Haftung, einzuziehen und bis zum Schluss der Aufführung einzubehalten.


IX. DATENSCHUTZ

Nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes weisen die Bühnen Köln darauf hin, dass sie im Rahmen der Geschäftsverbindung personenbezogene Daten ihrer Kunden/Kundinnen speichern und verarbeiten.


X. TV-AUFZEICHNUNGEN

Die Besucher/Besucherinnen erklären sich durch den Kauf der Eintrittskarte damit einverstanden, dass bei Fernsehaufzeichnungen oder Filmaufnahmen die von ihnen während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen (Bild, Film, TV) ohne Vergütung im Rahmen der üblichen Auswertung verwendet werden.


XI. HAUSRECHT

1.      Die Bühnen Köln üben in allen ihren Spielstätten das Hausrecht aus. Sie sind berechtigt, störende Personen des Hauses zu verweisen, Hausverbote auszusprechen bzw. andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechtes zu ergreifen.

2.      Mobilfunkgeräte und Pager sowie akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im ausgeschalteten Zustand mit in die Zuschauerräume genommen werden.

3.      Das Anbieten und Verkaufen von Eintrittskarten in den Räumlichkeiten der Bühnen Köln durch Besucher/Besucherinnen oder andere Dritte ist untersagt.

4.      Bei Brand und sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucher/Besucherinnen das Haus sofort ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge zu verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. Den Anweisungen des Personals der Bühnen Köln oder anderen von den Bühnen Köln Beschäftigten ist unbedingt Folge zu leisten.


XII. HAFTUNG

Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, haften die Bühnen Köln, ihre Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung wegen Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.

Köln, Januar 2006





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